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   OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13   

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https://dejure.org/2014,4655
OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13 (https://dejure.org/2014,4655)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2014 - 16 UF 274/13 (https://dejure.org/2014,4655)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 16 UF 274/13 (https://dejure.org/2014,4655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Adoption des mittels anonymer Samenspende gezeugten Kindes durch Lebenspartnerin der Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2050
  • FamRZ 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    Das Fehlen der Elternstellung wird regelmäßig als dem Kindeswohl widersprechend gewertet (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2012 (25 T 758/10); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2012 (2 Wx 23/09) -juris).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 4 UF 71/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    Der Senat kommt bei Abwägung der für den Fall des Ausspruchs der Adoption zu erwartenden Vor- und Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gegenüber der Situation bei Nichtausspruch der Adoption (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2013, 1150) zu dem Ergebnis, dass sich die das Wohl des Kindes prägenden Lebensbedingungen durch die Adoption für das Kind deutlich verbessern werden.
  • LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 25 T 758/10

    Annahme eines Minderjährigen als Kind (Adoption) durch eine in eingetragener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    Das Fehlen der Elternstellung wird regelmäßig als dem Kindeswohl widersprechend gewertet (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2012 (25 T 758/10); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2012 (2 Wx 23/09) -juris).
  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2012 - 9 T 50/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    3. Dass der leibliche Vater des Kindes (derzeit) nicht bekannt ist, steht der Adoption grundsätzlich nicht entgegen (vgl. etwa LG Düsseldorf aaO; LG Hamburg FamRZ 2012, 1655; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644).
  • LG Hamburg, 18.01.2012 - 301 T 493/11

    Stiefkindadoption durch einen Lebenspartner: Einschränkungen in Bezug auf das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    3. Dass der leibliche Vater des Kindes (derzeit) nicht bekannt ist, steht der Adoption grundsätzlich nicht entgegen (vgl. etwa LG Düsseldorf aaO; LG Hamburg FamRZ 2012, 1655; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    hat im Hinblick auf sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 441) sowohl gegenüber seiner Mutter als auch gegenüber der beteiligten Klinik und dem behandelnden Arzt eigene Auskunftsansprüche.
  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    Das Interesse des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist bei der dabei vorzunehmenden Abwägung in der Regel höher zu bewerten, als das Interesse des Arztes und des Samenspenders an der Geheimhaltung der Spenderdaten (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 637).
  • LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01

    Adoption: Kindesannahme bei unbekanntem Aufenthalt des Erzeugers; gerichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    zu 2 und 3 · · über seine Herkunft informieren, ist eine Frage der Erziehung des Kindes durch die Eltern, in die staatlicherseits nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 7/3061 S. 46 (zu § 1758 BGB); entsprechend LG Freiburg FamRZ 2002, 1647) nicht eingegriffen werden soll.
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    In diese soll staatlicherseits nach dem Willen des Gesetzgebers nicht eingegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 674, 675; BT-Drucks. 7/3061 S. 46 und 68, jeweils zu § 1758 BGB).

    Dieser Rechtsposition wird regelmäßig ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 674, 676, wonach in der Regel zugunsten des Kindes zu entscheiden sei), das weder vom Alter noch vom Entwicklungsstand des Kindes und auch nicht davon abhängt, inwieweit das Kind selbst im Zusammenhang mit dem Auskunftsbegehren aktiv wird (vgl. MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. Vor § 1591 Rn. 28; a.A. Staudinger/Rauscher BGB [2011] Einl zu §§ 1589 ff. Rn. 124).

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Etwas anderes gilt dann, wenn zuverlässig davon ausgegangen werden kann, dass der - mögliche - leibliche Vater die rechtliche Vaterstellung zu dem Kind von vornherein nicht einnehmen will, wie es etwa bei der sogenannten anonymen Samenspende regelmäßig der Fall ist (NK-BGB/Dahm 3. Aufl. § 1747 Rn. 27; vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 Rn. 21 f. sowie den Fall des OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 674).
  • SG Trier, 03.08.2015 - S 5 AS 150/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung von Sozialleistungen wegen

    Dabei kommt dieser Rechtsposition regelmäßig ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zu (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 674, 676, wonach in der Regel zugunsten des Kindes zu entscheiden sei) und sie ist weder vom Alter noch vom Entwicklungsstand des Kindes und auch nicht davon abhängig, inwieweit das Kind selbst im Zusammenhang mit einem Auskunftsbegehren aktiv wird (BGH, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 24.09.2020 - 21 UF 385/20

    Beteiligung eines Vaterschaftsprätendenten am Adoptionsverfahren

    In Anbetracht dieser Umstände kommt der Senat bei Abwägung der für den Fall des Ausspruchs der Adoption zu erwartenden Vor- und Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gegenüber der Situation bei Nichtausspruch der Adoption (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 674, 675; OLG Köln, FamRZ 2013, 1150) zu dem Ergebnis, dass sich die das Wohl des Kindes prägenden Lebensbedingungen durch die Adoption für das Kind deutlich verbessern werden.
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
    Aus den Karlsruher Familiensenaten ist von einer interessanten Entscheidung des 16. Zivilsenats vom 07.02.2014 (16 UF 274/13) zu berichten.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
    Aus den Karlsruher Familiensenaten ist von einer interessanten Entscheidung des 16. Zivilsenats vom 07.02.2014 (16 UF 274/13) zu berichten.
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